Deich an der Aller bei Klein Häuslingen. Bild: Heidekreis.
Die geplante Neugründung des Deichverbands Hodenhagen betrifft auch Grundstücke in der Gemarkung Krelingen. Ab Montag, 26. Oktober, bis einschließlich 27. November 2026 können betroffene Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte die Gründungsunterlagen einsehen – unter anderem im Walsroder Rathaus.
Das deichgeschützte Gebiet umfasst Teile der Gemarkungen Hodenhagen, Eickeloh und Krelingen. Mit der Neugründung soll der Verband wieder eine rechtssichere Grundlage für seine Arbeit im Hochwasserschutz erhalten.
Einsicht im Rathaus und online
In Walsrode liegen die Unterlagen bei der Assistenz der Verwaltungsleitung, Zimmer 2.27, Lange Straße 22, aus. Die Einsicht ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr möglich.
Weitere Anlaufstellen sind die Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall des Heidekreises in Soltau, Harburger Straße 2, Zimmer 234, sowie der Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der Samtgemeinde Ahlden in Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, Zimmer UG 03.
In Soltau gelten die Zeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr. In Hodenhagen ist die Einsicht Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr möglich.
Die Gründungsunterlagen sind außerdem auf der Deichseite des Heidekreises abrufbar. Dazu gehören unter anderem der Satzungsentwurf, eine Gebietskarte und ein Erläuterungsbericht.
Hinweise und Einwendungen möglich
Anträge und Einwendungen können schriftlich bei der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall oder den genannten Kommunen sowie per E-Mail an neugruendung-dv@heidekreis.de eingereicht werden. Die Kreisverwaltung sieht außerdem eine förmliche Anhörung der Beteiligten vor; Auskünfte dazu erteilt die Fachgruppe.
Für die Einsicht in die Beteiligtenliste gelten besondere Voraussetzungen: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte des festgestellten deichgeschützten Gebiets sind dazu berechtigt. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.
Hochwasserschutz läuft weiter
Hintergrund der Neugründung ist ein Formfehler bei der Veröffentlichung der früheren Verbandssatzung. Nach Angaben des Landkreises hatte das Bundesverwaltungsgericht den bisherigen Verband deshalb für nichtig erklärt. Während des Verfahrens läuft der Hochwasserschutz über den Dachverband Aller-Böhme in Walsrode weiter.
